Bestattungsvorsorge

Eine Bestattungsvorsorge ist dafür da bereits zu Lebzeiten festzulegen, wie Ihre Bestattung später ablaufen soll. Wichtig ist dabei, dass alles genau nach Ihren persönlichen Wünschen umgesetzt werden kann. Für Ihre Hinterbliebenen bedeutet das meist eine große Erleichterung: Das Wissen, dass Ihre Bestattung so abläuft, wie Sie es sich selbst gewünscht haben, wirkt für Angehörige sehr tröstend. Um vernünftig vorzusorgen gibt es verschiedene Wege:

Kuratorium Deutsche Bestattungskultur in Kooperation mit der Nürnberger Versicherung

Da das Sterbegeld seit 2004 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ersatzlos gestrichen wurde, ist eine eigenverantwortliche Absicherung der Bestattungsvorsorge heute für jeden wichtig geworden.

Das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur bietet Ihnen daher die Nürnberger Bestattungsvorsorge mit folgenden Vorteilen:
  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Aufnahme bis zum 80. Lebensjahr möglich
  • Sofortiger Versicherungsschutz bei Unfalltod
  • Versicherungssumme von 2.500 € bis 20.000 €
  • Monats-, Jahres- oder Einmalbeitrags-Zahlung sind möglich

Verbundene Lebensversicherung

Eheleute oder Lebenspartner können eine so genannte „Verbundene Lebensversicherung“ als Bestattungsvorsorge abschließen.
Stirbt die erste versicherte Person, wird ein zuvor festgelegter Prozentsatz der Versicherungssumme fällig, während für den verbliebenen Partner die Versicherung beitragsfrei gestellt wird.

Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG

Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V. Sie wurde zur Sicherung der für Ihre Bestattung zu hinterlegenden Gelder gegründet und unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht. Ihre Treuhandeinlage wird zusätzlich abgesichert durch die Ausfallbürgschaft einer namhaften deutschen Sparkasse. Hierüber erhalten Sie von dieser eine entsprechende Bestätigung.

Vorgehensweise
  1. Nachdem Sie einen Bestattungsvorsorgevertrag geschlossen haben, der auch den Kauf des Grabmals und die langfristige Grabpflege beinhalten kann, schließen Sie entsprechend dem erstellten Kostenvoranschlag einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ab. 
  2. Das Treuhandvermögen unterliegt dabei der ständigen Kontrolle des Aufsichtsrates. Im Aufsichtsrat ist das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur durch seinen Vorsitzenden vertreten.Nach Abschluss des Vertrages und Einzahlung der vereinbarten Summe wird Ihr Kapital nach den Anlagerichtlinien des Aufsichtsrates bestverzinslich als Treuhandvermögen angelegt. Aus den Erträgen werden die Verwaltungskosten bestritten. Die Ihnen zugesagte Verzinsung Ihrer Treuhandeinlage wird hiervon nicht berührt, d.h. Ihre Zinsgutschrift erhalten Sie brutto = netto, ohne Abzug von Verwaltungskosten und Steuern.Die Höhe Ihres Treuhandvermögens wird Ihnen auf Anfrage, mindestens aber jährlich, mitgeteilt. Außerdem stellt die Treuhand Ihnen sowohl auf Ihre Aufforderung wie auch einmal jährlich Zinsbescheinigungen zur Verfügung. 
  3. Im Todesfall wird das Treuhandvermögen einschließlich der aufgelaufenen Zinsen zur Erfüllung Ihres Bestattungsvorsorgeauftrages ausgezahlt. 
  4. Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist kündbar.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge geben wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

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